Kontext Familiengericht, Trennung und Scheidung
Seit 2009 arbeite ich im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) sowie des Familiengerichts. Aktuell biete ich folgende Tätigkeiten in meiner Praxis an:
Elternberatungen nach §95 Abs. 1a AußStrG müssen bei Einvernehmlicher Scheidung von beiden Eltern absolviert werden.
In einem Gespräch auf Augenhöhe besprechen wir in dieser Beratungsstunde die wichtigsten psychologischen Aspekte rund um das Thema Trennung und Scheidung: Kindeswohl, Obsorge, Loyalitätskonflikte, Neuorientierung und Besuchskontakte.
Der Fokus richtet sich darauf, wie Ihre gemeinsamen Kinder Trennung erleben und wie Sie als Elternteil adäquat darauf eingehen können.
Ich möchte explizit auf die berufsgesetzliche Verschwiegenheitspflicht hinweisen; dies ist lediglich ein Beratungsgespräch, es werden keine Inhalte an das Gericht oder sonstige Dritte weitergegeben! https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung
Elternberatungen §107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG sind vom Familiengericht angeordnete Elternberatungen. Das Stundenausmaß legt das Gericht fest. In mehreren Einheiten über einen größeren Zeitraum hinweg finden Gespräche zum Thema Scheidung, Trennung, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen statt. Ziel ist es, den Fokus auf die gemeinsamen Kinder zu richten und Ihre Elternfunktion zu stärken. Idealerweise sollen im geschützten Rahmen gemeinsame Lösungen im Sinne Ihrer Kinder gefunden werden.
Auch hier gilt für die besprochenen Inhalte meine berufsgesetzliche Verschwiegenheitspflicht, allerdings muss ich das Gericht über Beginn, Ende bzw. Abbruch der Beratungen informieren. Weitere Informationen auf Justiz.gv.at
Beratung und Coaching von Eltern oder Kindern
Von einer Trennung, über die offizielle Scheidung bis hin zu einer Neuorientierung können viele Monate, wenn nicht sogar Jahre, vergehen. In dieser belastenden und langwierigen Zeit stehe ich Ihnen oder Ihren Kindern als außenstehende, neutrale Person mit Expertenwissen und Einfühlvermögen zur Verfügung. Einerseits geht es um Aufklärung hinsichtlich der psychologischen Aspekte einer Trennung, andererseits arbeiten wir gemeinsam an einer individuellen Lösung, wie diese Zeit, für Sie oder Ihre Kinder, gut überbrückt werden kann.
Selbstverständlich richtet sich dieses Angebot an alle Eltern und Kinder, die eine Trennung erleben mussten; auch außerhalb der Konzepte von Ehe und eingetragenen Partnerschaft.
Für eine kostenlose familienrechtliche und psychologische Beratung möchte ich Sie auf den Amtstag des Bezirksgerichts hinweisen!