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Rechtliche Informationen

Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse leistet Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht. Dazu braucht die Krankenkasse eine offizielle Diagnose nach ICD (International Classification of Diseases). Die Höhe und Dauer des Kostenzuschusses sind abhängig von Ihrer Krankenversicherung.

Absageregelung

Ich bitte um Verständnis, dass Termine nur dann kostenlos storniert werden können, wenn sie bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Es besteht die Möglichkeit, andere Absageregelungen zu treffen.

Verschwiegenheitspflicht

Klinische Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlich streng geregelten Verschwiegenheitspflicht: § 37. (1) Psychologengesetz 2013, Fassung vom 31.01.2021 „Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ § 15. (1) Psychotherapiegesetz, Fassung vom 31.01.2021 „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Zum Nachlesen der vollständigen Berufsgesetze denen ich verpflichtet bin: Psychologengesetz & Psychotherapiegesetz

 Standort
 Termine

Termine nach persönlicher Vereinbarung:

Phil Ellmer
Tel: +43 664 9288336
ellmerphil@gmail.com